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DSGVO – ein Rückblick?

Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutzgrundverordnung in Kraft und brachte damit bei einigen Firmen und Institutionen einiges durcheinander. Es liegt nach der Einführung der DSGVO ein regelrechter Unmut gegen den Datenschutz und dessen vermeintlichen Zumutungen vor. Im Heft 19/2018 des Computermagazins c’t ist dazu ein interessanter Artikel erschienen.

DSGVO 100 Tage Bilanz

DSGVO 100 Tage Bilanz

Es sollte eigentlich ein großer Wurf werden, EU-weit eine rechtlich einheitlich Linie für den Datenschutz zu bilden. Auf dem Papier klang alles so gut, die Bürger sollen vor ungewolltem Datenklau geschützt werden, ohne dass Unternehmen verprellt werden. Aber die Realität sieht anders aus. Vor wenigen Monaten stand die Bevölkerung dem Projekt DSGVO noch positiv gegenüber, heute wird vermehrt von dem „Bürokratiemonster“ und dem Start-up-Killer geredet. Und es stimmt. Zum einen erhält man als Staatsbürger eine Reihe neuer Rechte und Auskunftsansprüche, doch es wird von passiven Staatsbürgern ausgegangen. Sobald man einen Blog oder eine Web-Präsenz betreibt wird man vom Geschützten zum geforderten Beschützer. Die DSGVO kennt auch kaum reduzierte Anforderungen für im Web aktive Privatpersonen, Vereine, Selbständige oder kleine Unternehmen. Diese wurden durch die neuen Rechtsanforderungen erheblich getroffen. Das wurde zusätzlich durch die gesamte Rechtsunsicherheit bestärkt.

 

Es gibt einige skurrile Fälle im Rahmen der DSGVO-Einführung. Unter die Kategorie Kollateralschaden fallen wohl die im Web aktiven Staatsbürger, denn etliche Selbstpublizisten, Blogger, Vereine und Vereinigungen stellten am 25. Mai 2018 ihre Web-Präsenz ab.

 

Selbst die großen Blog-Plattformen wie bspw. Wordpress müssen sich einiges von den Nutzern anhören, denn die Wordpress-Community schaffte es gerade erst zehn Tage vor der Einführung der DSGVO die geeigneten Plug-Ins für Datenschutz und Wartungs-Release zu veröffentlichen.

 

Aber immerhin blieb die allgemein befürchtete Abmahnflut durch Anwaltskanzleien aus. Wer natürlich zu Recht schlechte Karten hat, sind diejenigen, die noch nicht einmal entsprechende Datenschutzhinweise auf der Website haben. Aber es gab doch auch die einen oder anderen kuriosen Fälle, bei denen mit der DSGVO gespielt wurde. Die sind am besten alle im Original-Artikel nachzulesen: 100 Tage DSGVO

 

Was aber tatsächlich jedem auffallen muss, ist die Zunahme der Informationsflut per Email und per Post. Immer wieder wird nochmal ein Brief gesendet, erklärt und aufgeklärt. Alleine, was man beim Besuch bei Ärzten an zusätzlichem Papier unterschreiben muss ist bedenklich. 

Im umgekehrten Fall möchte man nicht ausrechnen, welche Kosten durch die DSGVO Unternehmen entstanden sind. Google liefert noch keine Antwort auf die Suchanfrage „DSGVO ökonomische Bilanz“, aber wird es hoffentlich sehr bald nachholen. Denn diese Zahlen werden sehr ernüchternd sein. Da sind wir bei dem Begriff von oben: Start-up-killer.

 

An der Loomion AG ist der Sturm der DSGVO recht ruhig vorübergegangen. Wir haben zwar viel im Blog über die DSGVO geschrieben und deswegen auch entsprechend viele juristische Publikationen gelesen, aber konnten uns gerade deswegen auch sehr schnell entspannen und der Einführung entgegenblicken.

 

Loomion is DSGVO compliant.

Loomion is safe.

I'm Loomion. 

 

Am 7. November 2018 wird der Gründer vom Board Portal-Hersteller Loomion, Markus Bosch, in einem Workshop über effektives und sicheres Meeting-Management im Rahmen der Fachtagung für Aufsichtsräte in Berlin referieren.

Russel Reynolds wird auch in diesem Jahr ebenfalls vertreten sein.

 

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