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Auf der #FTAR2018: Internationale Aufsichtsarbeit

Am 7.11.2018 war Loomion auf der Fachtagung für Aufsichtsräte 2018 in Berlin nicht nur als Besucher anwesend, sondern COO Markus Bosch und CEO Christopher Knabe hielten auch einen Workshop über „Digitale Aufsichtsratsarbeit“. Nach dem ersten Vortrag von Herrn Prof. Dr. Kempf über Cyber-Security folgte der Vortrag von Herrn Prof. Dr. Klaus Mangold über Internationale Aufsichtsarbeit.

Waldorf Astoria Berlin

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Herr Prof. Dr. Mangold ist als Sprecher immer wieder beeindruckend. Herr Mangold sitzt in diversen Aufsichtsräten und kann deswegen, wenn es um internationale Aufsichtsarbeit geht aus dem eigenen großen Erfahrungsschatz schöpfen. TUI, DaimlerChrysler Services AG, Quelle und Baiterek sind nur ein paar der Unternehmen, bei der Herr Mangold die Aufsicht inne hat(te).

 

Wie fügt man sich als neuer gewähltes Mitglied in einen bestehenden Aufsichtsrat ein? Mangold gibt hierfür folgende Vorgehensweise vor: Erste Schritte, dann das On-Boarding, die Do‘s and Dont‘s eines Aufsichtsrats und die Erwartungen, die an den Aufsichtrat gestellt werden.

 

An erster Stelle steht die Auswahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats, hierfür ist es wichtig die Auswahlkriterien sorgfältig zusammenzustellen und ein Anforderungsprofil zu erarbeiten. Was soll der Aufsichtsrat leisten, was ist der Wertebeitrag und ist die Chemie im Aufsichtrat und mit dem Vorstand stimmig? Dann muss jeder Aufsichtsrat auch selber reflektieren und sich bewusst machen, ob das Geschäftsmodell des Unternehmens verstanden und verinnerlicht wurde, denn nur so kann ein Aufsichtsratsmitglied die eigenen Kompetenzen richtig einbringen. Aber auch das Rollenverständnis innerhalb des Aufsichtsrats und mit dem Vorstand und der Geschäftsführung ist wichtig. Gerade bei Familienunternehmen kann es da zu unvorhergesehenen Reaktionen kommen, wenn beispielsweise Befindlichkeiten innerhalb der Führungsriege nicht bekannt sind.

 

Beim On-„Board“ing ist das Rollenverständnis als Aufsichtsrat wichtig. Wie sieht sich das Board? Will der Aufsichtrat führen, Nuancen setzen oder die ständige Aufsicht darstellen? Wichtig ist es, ein Gespür für die Eindringtiefe und die Gremienarbeit zu bekommen. Sitzungen sind keine Schönwetterveranstaltungen, sondern es ist wichtig, die Wahrheit zu sagen und ehrlich zu sein. Gerade in Familienunternehmen herrscht of eine andere Einstellung als bei Kapitalgesellschaften.

 

Was zählt Mangold zu den absoluten Do‘s bei der Aufsichtsarbeit? Auf jeden Fall muss das Gremium die Erfolgsfaktoren und das Geschäftsmodell beständig hinterfragen und kritisch, aber auch konstruktiv sein. Und man sollte auch zurückblicken und prüfen, inwieweit sich Dinge in der Vergangenheit in der Zukunft entwickelt haben. Ein weiterer wichtiger Trend ist die aktive Beschäftigung mit der Personalabteilung und der Auswahl von Führungskräften. In Deutschland nimmt das Board darauf einfach zu wenig Einfluss, was anders in den USA oder Frankreich ist.

Zu den wichtigsten Tugenden zählt zudem der wechselseitige Informationsfluss und die Kommunikation mit dem Vorstand, um beispielsweise Markt- und Wettbewerbsvergleiche einzufordern um Benchmarks setzen zu können.

Als letzten wichtigen „To Do“ Punkt nennt Herr Prof. Dr. Mangold die Fähigkeit, sich eingestehen zu können, wenn die eigene Kompetenz nicht reicht, eine weitere Meinung einzuholen.

 

Die Dont’s waren schnell abgearbeitet. So sind schlichtweg eine oberflächliche und schlechte Vorbereitung, Schweigen in Sitzungen und unter Zeitdruck Beschlüsse zu akzeptieren absolute „no-goes“. Ebenso ist es inakzeptabel Synergieberechnungen nicht zu hinterfragen oder Telefonkonferenzen und schriftliche Abstimmungen als Standard zu akzeptieren. Genauso darf mit Vertraulichkeitsregeln nie großzügig umgegangen werden. „Tischvorlagen können NIE als Standard gesehen werden,“ so schloss Mangold diesen Teil des Vortrages.

 

Im Abschluss ging es nocheinmal um die Erwartungen an den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat sollte in erster Linie motivierend, kontrollierend, führend und begleitend sein. Von allem etwas wäre perfekt. Das Handeln nach der Business Judgement Rule ist oberstes Gebot. Zustimmigkeitspflichtige Beschlüsse muss man nachvollziehen können, um sie entweder mitzutragen oder auch dagegenzustimmen, denn hier kommt das Haftungsthema wieder zum tragen.

 

Und in den Zukunftsthemen muss man auf jeden Fall die Kompetenz suchen und stärken.

 

Zum Abschluss unterstrich Herr Prof. Dr. Mangold nochmals, dass gerade bei Familienunternehmen nochmal ein ganz anderer und persönlicherer Fokus gelegt werden muss.

 

Insgesamt war der Vortrag von Herrn Mangold sehr aufschlussreich, da man einmal in die Aufsichtsarbeit Einblicke bekommen konnte und sich ein Bild machen konnte, was auch einen jungen oder auch auf einen erfahrenen Aufsichtsrat zukommen kann, wenn er ein frisches Mandat bekommt.

 

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