Österreich bekommt die Frauenquote 2018
Frauenquote oder allgemein Geschlechterquote (Genderquote) bezeichnet eine geschlechterspezifische Quotenregelung bei der Besetzung von Gremien oder Stellen gerade in Führungspositionen. Der angestrebte Zweck der Frauenquote ist die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft – sowohl in der Privatwirtschaft als auch öffentlicher Dienst.
Psychologische und volkswirtschaftliche Studien zeigen, dass es eine kritische Masse von Frauen braucht, um Diversitätseffekte zu erreichen. Frauen verändern innerhalb von Gruppen die Dynamik und verbessern so die Unternehmensführung. Durch einen größeren Frauenanteil, wird die einzelne Frau nicht mehr als die feminine Vertreterin gesehen, sondern das „Frau sein“ normalisiert sich. Es bilden sich auch frauenspezifische Verhaltensstrukturen.
In Deutschland ist das Gesetz für einen gleichberechtigten Anteil von Frauen und Männern in Führungspositionen bereits im Jahr 2016 in Kraft getreten. Das Gesetz wurde sowohl für die Privatwirtschaft als auch den öffentlichen Dienst beschlossen. Börsennotierte Unternehmen, deren Arbeitnehmer voll mitbestimmungsberechtigt sind, müssen bei der Neubesetzung des Aufsichtsrats einen Frauenanteil von mindestens 30 Prozent erreichen.
Ende Juni wurde nun vom österreichischen Nationalrat das Gleichstellungsgesetz beschlossen. Das österreichische Gleichstellungsgesetzt ist nichts anderes als die Frauenquote. In börsennotierten Unternehmen sowie in Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten sollen ab 2018 nach und nach 30 Prozent Frauen-Anteil in den österreichischen Aufsichtsgremien erreicht werden. Das heißt, dass bei der Neubesetzung der Aufsichtsräte Frauen solange bevorzugt werden, bis die Quote stimmt, oder der Platz bleibt sozusagen unbesetzt (Quelle: INARA - Governance&Compliance).
Das Gesetz der Quote gilt aber aus verfassungsrechtlichen Gründen auch für Männer, die damit gleichermaßen geschützt sind. Das heißt, die 30 Prozent Quote ist auch eine Männer-Quote, was in der Praxis aber irrelevant ist.
Von den 20 „Austrian Traded Index“-Unternehmen hat die Vienna Insurance Group (VIG) bereits die bald vorgeschriebene Frauenquote, wie "Der Börsianer" kürzlich berichtete. Neun weitere im ATX notierte Konzerne, also fast die Hälfte, haben einen Frauenanteil von weniger als 20%, weswegen sie die Quote nicht erfüllen müssen. Tatsächlich betroffen von der Quote sind: Andritz, Buwog, Flughafen Wien, Lenzing, RHI, SBO, Verbund, voestalpine und Wienerberger. Post, Erste Group, Raiffeisen Bank International und Immofinanz, bilden die Quote schon zum Teil ab, müssen aber ihre Aufsichträtinnen aufstocken, um die Quote zu erfüllen. Die conwert, ÖMV, Telekom Austria, Uniqa und Zumtobel müssen ganz neu anfangen, eine Quote einzuführen. Von der gesetzlichen Quote sind, wie in Deutschland, nur die Neubestellungen der Aufsichtsräte betroffen.
Die Einführung solcher Quoten ist stets ein heiß diskutiertes Thema. Quoten bringen Vor- und Nachteile, die wir aber hier nicht erörtern wollen. Aber ob Quote hin oder her, Aufsichtsräte müssen effizient und flexibel arbeiten können – von überall.
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