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Die DSGVO auf dem Prüfstein

Ende September 2018 waren ca. 50 Millionen Facebook-Profile von einem Hackerangriff betroffen. Anscheinend gab es eine Sicherheitslücke, die von den Angreifern ausgiebig genutzt wurde. Das Leck ist zwar nun geschlossen und das FBI eingeschaltet, aber jetzt meldet sich die irische Datenschutzkommision zu Wort. Facebook ginge nicht zufriedenstellend mit der Aufarbeitung des Angriffs um: es könne nicht exakt gesagt werden, welche Daten betroffen sind. Auch über das Risiko weiterer Angriffe wurde nichts weiter gesagt. Das ist weder nutzerfreundlich noch DSGVO konform.

Irische Datenschützer im Namen der DSGVO

Irische Datenschützer im Namen der DSGVO

Bei dem Angriff wurden teils sehr private Details wie Name und Wohnort eingesehen, ob auch private Nachrichten abgefangen wurden, ist noch nicht eindeutig geklärt. Als Reaktion erhielt man Facebook lediglich die Antwort, dass auf die Nachfragen der Datenschützer schnellstmöglich eingegangen werden soll. Sollte sich nämlich herausstellen, dass Facebook fahrlässig handelte  oder die Nutzer unzureichend informiert habe, könnten saftige Strafen drohen: Bis zu 1,4 Milliarden Euro drohen Facebook auf Basis der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Die 72 Stunden Meldefrist wurde wohl von Facebook eingehalten, da die irischen Datenschützer am Donnerstagabend rechtzeitig informiert wurden. Dieser Fall ist ein Prüfstein für die DSGVO. Denn die Frage, der eine DSGVO-Untersuchung nachgehen sollte, ist eher, ob Facebook seine Nutzer wirklich ausreichend geschützt hat oder doch fahrlässig mit den Daten (und der Absicherung) seiner Nutzer umging. Wie dies schlussendlich vor Gericht entschieden werden wird ist fraglich, schließlich gibt es bisher keine Präzedenzfälle und dem entsprechend keine einschlägige Judikatur.

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Am 7. November 2018 wird der Gründer vom Board Portal von Loomion, Markus Bosch, in einem Workshop über effektives und sicheres Meeting-Management im Rahmen der Fachtagung für Aufsichtsräte in Berlin referieren.