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Auf der #FTAR2018: Rechnungslegung und Aufsichtsrat

Am 7.11.2018 fand Fachtagung für Aufsichtsräte 2018 in Berlin statt, über die Loomion in den letzten Wochen Recaps schreibt und so als Tagungspartner die Fachtagung des Handelsblatt auch medial begleitet. Nach den Workshops, bei denen Loomion den Workshop über den digitalen Aufsichtsrat durchführte, hielt Frau Prof. Dr. Bettina Thormann ihren Vortrag über „Rechnungslegung und Aufsichtsrat“, es geht hierbei um aktuelle Enforcement-Entwicklungen und Prüfungsschwerpunkte.

Fachtagung für Aufsichtsräte

Fachtagung für Aufsichtsräte

In Deutschland ist das Enforcement-Verfahren zweistufig ausgestaltet, sodass neben der privatrechtlich organisierten Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) noch die mit hoheitlichen Mitteln ausgestattete Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beteiligt ist. Insgesamt sind die Prozesse der Zusammenarbeit sehr kompliziert und so war der Vortrag von Frau Thormann zwar komplex aber anschaulich und übersichtlich gestaltet.

Die DPR führt jährlich 80 bis 110 Prüfungen durch und davon macht der größte Teil Stichproben aus. Die Stichproben können zu Verdachtsmomenten führen, aber zudem werden jedes Jahr auch auf Grund konkreter Anhaltspunkte Prüfungen wegen Verstoß der Rechnungslegung durchgeführt.

 

Die oberste Prämisse der DPR besteht darin, Konzern- und Jahresabschlüsse zu prüfen, um dadurch zu erreichen, dass sich Unternehmen bei der Bilanzierung an die gesetzlichen Regelungen und Standards halten. Es ist wichtig, dass der Kapitalmarkt auch wieder Vertrauen in die Transparenz und externe Rechnungslegung bekommt.

 

Durch die Bilanzskandale in den 2000er Jahren wurde als Antwort auf die öffentliche Kritik an Bilanzmanipulation einiger Unternehmen die DPR gegründet. Mittlerweile unterliegen 560 Unternehmen dem DPR-Enforcement.

Die DPR wird oft auch die „Bilanzpolizei“ genannt, denn sie ist eine zusätzliche Instanz, die die Rechnungslegung prüft. Anfangs waren die Unternehmen sehr skeptisch, denn es war völlig unklar, was passiert, wenn Fehler festgestellt werden.

 

Doch inzwischen haben sich die Unternehmen besser organisiert und strukturiert, um den Dokumentations-Anforderungen gerecht zu werden und um auf die Prüfer besser bzw. bestens vorbereitet zu sein. Die Finanzfunktion der Unternehmen wurde durch die wiederkehrenden Prüfungen insgesamt gestärkt.

 

Die DPR gibt jährlich vorab die Prüfungsschwerpunkte bekannt, die durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) festgelegt wurden und ergänzt diese zusätzlich um eigene Schwerpunkte.

 

Die Prüfungsschwerpunkte für 2018 wurden am 23. November 2017 wie folgt veröffentlicht:

 

  • Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen der Anwendung wesentlicher neuer Standards im Erstanwendungsjahr

  • Ausgewählte Aspekte zu Ansatz, Bewertung und Angaben nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse

  • Ausgewählte Aspekte zu IAS 7 Kapitalflussrechnungen

  • Ansatz und Bewertung von Rückstellungen gemäß IAS 37 sowie zugehörige Anhangangaben

  • Konzernlagebericht und Konzernerklärungen

Die Prüfung beschränkt sich natürlich nicht nur auf diese Punkte, aber sie stellen definitv Prüfungsschwerpunkte dar.

 

Das Ergebnis: „Die von der DPR festgestellte Fehlerquote ist von durchschnittlich ca. 25 Prozent in den ersten Jahren mittlerweile auf einen Wert von ca. 15 Prozent gesunken. Noch positiver fällt die Fehlerquote bei Unternehmen mit Indexzugehörigkeit aus: 2015 lag sie bei 8 Prozent, 2016 bei nur noch 5 Prozent, und in 2017 war sogar kein einziges Unternehmen betroffen.“

 

Insgesamt sind sich die kapitalmarktorientierten Unternehmen einig, dass sich mit der DPR und den Prüfungen eine Verbesserung der Jahresabschlüsse eingetreten ist.

 

„Der eigene Anspruch der DPR, mit Augenmerk, hoher fachlicher Qualität, Integrität und Unabhängigkeit zu arbeiten, wird von den Adressaten dahingehend gewürdigt, dass die Zusammenarbeit mit den DPR-Mitarbeitern im Rahmen der Prüfungen als konstruktiv, sachgerecht sowie professionell empfunden wird“, konstatierten Prof. Dr. Edgar Ernst und Prof. Dr. Bettina Thormann im Zusammenhang mit dem 10jährigen Jubiläum der Prüfstelle in 2015.

 

Geschäftsvorfälle werden aber auch zunehmend komplexer, gerade in der Rechnungslegung kommen häufig neue Standards auf. Das führt zu neuen Anforderungen für die Prüfung. Die neuen Regelungen der IFRS werden deswegen auch in 2018 bei den Prüfungen genauer ins Visier genommen.

 

Insgesamt hat die Qualität der Rechungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen gemessen an den Fehlerquoten im Vergleich zu den letzten Jahren deutlich verbessert. Das erhöht das Vertrauen in veröffentlichte Finanzinformationen und bestärkt die Funktion des Kapitalmarktes. Die Unternehmen müssen sich gezielt vorbereiten und eine hochwertige Dokumentation betreiben. Zur Vorbereitung der Dokumente bietet sich ein Board Portal wie Loomion an, um die Dokumente sicher und strukturiert für die Prüfer zugänglich zu machen.

 

Frau Prof. Dr. Thormann ging während des Vortrages auch sehr genau auf das Zusammenspiel zwischen Aufsichtsrat, Abschlussprüfung, DPR und der BaFin ein. 

 

Die Tagung wurde wie auch schon im letzen Jahr von Dieter Fockenbrock und Prof. Dr. Norbert Winkeljohann mit einem Dialog über den „Aufsichtsrat im Spannnungsfeld von Regulierung, unternehmensnahen Einflüssen und öffentichem Interesse“ beendet.

 

Den Haupthandlungsstrang der Tagung dominierte die Digitalisierung und in diesem Zuge auch die richtige und kosequente Zusammensetzung von Aufsichtsräten.

 

Leider steht der Temin der #FTAR für 2019 noch nicht fest, sobald dieser aber bekannt ist werden wir ihn veröffentlichen.

 

Loomion ist Sicherer. Effizienter. Konformer.

Ich bin Loomion. 

 

Frau Prof. Dr. Thormann studierte unter anderem Wirtschaftswissenschaften an der an der Universität Hannover und auch BWL an der Universität Göttigen, bevor sie nach der Promotion zum Steuerberater und später zum Wirtschaftsprüfer bestellt wurde. Seit 2005 ist sie Mitglied der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) in Berlin, im Jahr 2013 wird sie Vizepräsidentin der DPR. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) prüft seit dem 1. Juli 2005 die Rechnungslegung von kapitalmarktorientierten Unternehmen (Enforcement).

 

 

 

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